Die Bürgerinitiative „Nein zum Star Park II“ möchte konstruktiv zur Diskussion beitragen, bleibt aber aus einer Vielzahl an Gründen bei ihrem Nein zur Realisierung des Gewerbegebietes Star Park II in Kabelsketal. Neben den möglichen positiven Auswirkungen für unsere Heimat überwiegen die negativen bei weitem.
Zu folgenden Punkten möchten wir im Besonderen Stellung nehmen:
- Die nur zur Einsicht der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Unterlagen zu den Machbarkeitsuntersuchungen sind scheinbar unvollständig. Auf Nachfrage begründet die EVG dies mit der „Vertraulichkeit gegenüber ihren Partnern“. Wie sollen sich die Bürgerinnen und Bürger ein wirkliches Bild von dem Vorhaben machen können?
- Die Begründung „die Schaffung von Arbeitsplätzen ist wichtig“ und „Steuereinnahmen des Star Park II sind unerlässlich“ klingen wie Marketingargumente, die hier bei genauer Betrachtung keinen Bestand haben. In unserer Region herrscht tatsächlich bereits ein Überangebot an Arbeitsplätzen.
Alle Unternehmen in der Umgebung, einschließlich der im Star Park I, suchen händeringend Personal und drosseln teilweise ihre Produktion aufgrund des Arbeitskräftemangels. Das Gegenteil ist der Fall. In Kabelsketal fehlen keine Arbeitsplätze, es fehlen schon jetzt Arbeitskräfte.
- Steuereinnahmen aus einem Star Park II fließen, wenn überhaupt, erst Jahre nach der Fertigstellung des Gewerbegebietes (geplant 2029). Niemand kann die Frage zuverlässig beantworten, wann und in welcher Höhe der Gemeinde dadurch dann zusätzliche Einnahmen zur Verfügung stehen werden. Die Gemeindeverwaltung hat in der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2022 ausführlich zur Haushaltslage Stellung genommen. Der Haushaltsplanung bis 2025 war allerdings nicht zu entnehmen, dass die Gemeinde ohne Steuereinnahmen aus einem Star Park II in Zukunft in eine Schieflage gerät. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der im Star Park II arbeitenden Menschen fließt jedenfalls deren Wohnsitzgemeinden zu. Neue Arbeitskräfte werden aber kaum aus Kabelsketal kommen. Die Gemeinde liegt zum größten Teil im Siedlungsbeschränkungsgebiet des Flughafens. Darum werden hier neue Wohnungen für „mindestens 3.000 Arbeitskräfte“ und deren Familien nicht entstehen können. Zusätzliche Einnahmen aus der Einkommensteuer wird es dadurch auch nicht geben. Die zweite wesentliche Einnahmequelle ist die Gewerbesteuer. Sie fällt am Sitz eines Unternehmens oder an dessen Niederlassung an. Voraussetzung ist aber, dass ein Gewinn ausgewiesen wird.
- Die Gemeinde Kabelsketal und deren Bürger sind mitnichten, wie von prominenter Seite unterstellt wurde, ein unsolidarischer Entwicklungsverhinderer. Nein, im Gegenteil. Die Bürgerinnen und Bürger von Kabelsketal tragen bereits jetzt erhebliche Belastungen, die der Allgemeinheit zugutekommen. So haben wir vor der Haustür den Flughafen mit seinem DHL-Luftfracht-Drehkreuz und den damit verbundenen Nachtflügen. Dieser wird derzeit sogar weiter für die Fracht ausgebaut, was zu noch mehr Fluglärm für die Bewohner in der Gemeinde führt. Darüber hinaus leben wir schon jetzt mit den Folgen – Lärm und Staub – durch den sechsspurigen Ausbau der A14 und den Bau der ICE-Strecke.
Im Umkreis der Gemeinde gibt es noch ungenutzte Gewerbeflächen in größerem Umfang und die weitere Versiegelung von mehr als 200 ha wertvollem Ackerboden sprechen eindeutig gegen ein Gewerbegebiet Star Park II in Kabelsketal.
Die Bürgerinitiative, die bis dato über 2.500 Unterschriften gegen den Star Park II gesammelt hat, fordert die ernsthafte Prüfung von alternativen Standorten, insbesondere in den betroffenen Kohle- und Bergbauregionen.
Unseren Nachkommen möchten wir eine ökologisch intakte und lebenswerte Gemeinde hinterlassen.